Haftung und Selbstbehalt: Der Kunde erklärt sich bereit, während der Probefahrt die volle Verantwortung für das Fahrzeug zu übernehmen. Im Schadensfall haftet der Kunde bis zu einem Selbstbehalt von CHF 2’000.-.

Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln haftet der Kunde für die gesamte Schadenshöhe.

Schadendeckung ausserhalb der Versicherung: Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Verkehrsregeln entstehen, können durch den Versicherer ausgeschlossen werden. In diesem Fall haftet der Kunde für den vollen Schaden.

Besondere Vereinbarungen:

Schäden oder Unregelmässigkeiten sind dem Verkäufer sofort zu melden.

Unterschrift: Mit der Unterschrift bestätigt der Fahrer / die Fahrerin die Richtigkeit der Angaben und die Anerkennung der Bedingungen dieser Vereinbarung.

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